Falknerei

VergrÄmung von Schadtieren

Vergrämung von Möwen und Tauben 
z.B. auf Schulhöfen und Müllkippen

Auf Industrieanlagen und dicht besuchten Orten wie Schulhöfen und Parkanlagen lassen sich unter Absprache zwischen Jagd- behörde und Grundstückseigentümer diese Tierarten mithilfe von Beizvögeln vergrämen, ohne dass eine Bejagung stattfindet. Alleine die Anwesenheit eines Beizvogels wie dem Falken kann bewirken, dass die Tiere sich zurückziehen. Nähere Einzelheiten besprechen Sie bitte mit uns telefonisch:0203 / 7384875

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