Falknerei
VergrÄmung von Schadtieren
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Vergrämung von Möwen und Tauben
z.B. auf Schulhöfen und Müllkippen
Auf Industrieanlagen und dicht besuchten
Orten wie Schulhöfen und Parkanlagen lassen sich unter Absprache
zwischen Jagd- behörde und Grundstückseigentümer diese
Tierarten mithilfe von Beizvögeln vergrämen, ohne dass
eine Bejagung stattfindet. Alleine die Anwesenheit eines Beizvogels wie
dem Falken kann bewirken, dass die Tiere sich zurückziehen.
Nähere Einzelheiten besprechen Sie bitte mit uns telefonisch:0203 / 7384875
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